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Die Augenzusatzversicherung als private Zusatzversicherung für Vorsorge & Korrektur

In vielen Bereichen der Medizin und Gesundheit erstattet die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die Kosten, die für die Basisversorgung der Patienten anfallen. Dieses gilt auch für den speziellen Bereich der Augenerkrankungen, Behandlungen und Untersuchungen. Auch wenn der Grüne Star (Glaukom) die am häufigsten auftretende Augenkrankheit ist, die zudem sehr lange Zeit unbemerkt verläuft, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung in diesem Bereich. Auch für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) etc. wird nur ein sehr geringer Zuschuss gezahlt, manche Behandlungen durch Augenlaser etc. werden auch nicht übernommen. Aus diesem Grunde interessieren sich immer mehr Patienten für eine spezielle Augenzusatzversicherung, die glücklicherweise in Form von einer privaten Zusatzversicherung inzwischen angeboten wird.

Je nach Anbieter beinhaltet die Augenzusatzversicherung verschiedene Leistungen. Grundsätzlich werden fast immer Zuzahlungen zu benötigten Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen geleistet, und zwar in der Regel zwischen 100 bis 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, was natürlich deutlich mehr ist, als der Zuzahlungsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem leistet die Augenzusatzversicherung auch die Kostenübernahme von augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr (zumeist um ca. 100 Euro), wozu unter anderem auch die bereits angesprochene Vorsorgeuntersuchung bezüglich des Glaukoms gehört.

Eine dritte Leistungsart der Augenzusatzversicherung ist, dass diese in der Regel auch die Behandlung und Korrektur der Sehschärfe mittels eines Lasers von den Kosten her bezuschusst, während die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Bereich gar nichts dazu zahlt. Je nach Anbieter erhält der Versicherte hier einen Bezuschussung von bis zu 1.000 Euro für eine Augen Laser OP.

Ferner kann man im Rahmen der Augenzusatzversicherung oftmals auch das finanzielle Risiko einer unfallbedingten Erblindung in der Form versichern, dass dann anfallende Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel bis zu einer vereinbarten Höhe von der Versicherung bezahlt werden.

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